“Absinth wird legal” hieß die Schlagzeile damals. Die lange verbotene grüne Fee ist seit dem 14. Juni 2004 auch in der Schweiz legal. Bei der Abstimmung stimmten 142 Wahlberechtigte für die Einführung und 13 stimmten gegen die Einführung von Absinth.
Aus der Verfassung wurde das Absinthverbot bereits 1999 eliminert. Im Jahre 2004 wurde Absinth zusätzlich aus dem Lebensmittelgesetz gekippt. Dennoch werden heute etwa 10.000 Liter Absinth illegal produziert, die dem Alkoholgesetz in der Schweiz, Deutschland und der EU unterstellt sind.
Der Grund für die Legalisierung von Absinth ist, dass der Bundesrat und das Parlament davon überzeugt sind, dass vom Absinth wegen der für Spirituosen geltenden Thujon-Grenzwerte keine größere gesundheitliche Gefahr ausgeht, als von anderen anishaltigen Getränken. Um zu vermeiden, dass sich Absinth als neues Trendgetränk etabliert, ist die Abgabe von Absinth an Minderjährige sowie die Jugendwerbung verboten.
01. November 2010 um 11:20 am
Sehr interessant, dass Absinth in der Schweiz viel später legalisiert wurde als bei uns in Deutschland. Hier wurde es 2000 wieder in den Handel gebracht.
Ich finde das auch Quatsch, dass Absinth die Thujon-Grenzwerte überstiegen haben soll. Studien haben schon vor einiger Zeit gezeigt, dass von Absinth keine gesundheitliche Gefahr ausgeht.
Das Absinth nur an Erwachsene ausgegeben wird finde ich natürlich richtig!
Bernd